Hi,
ich habe bei einem Online-Shop 2 PC-Lüfter bestellt.
Diese haben jeweils 10 Euro gekostet, zudem 6,90 Versandkosten.
Nachdem ich sie bekommen hatte, habe ich die Bestellung jedoch widerrufen, da diese Lüfter nach Augenschein nicht der versprochenen Qualität entsprachen.
In der mit verschickten Widerrufserklärung des Händlers steht, dass bei Widerruf unter einem Warenwert von 40 Euro der Käufer die Rücksendekosten zu tragen hat. Das ist allgemein so gültig und damit hat er auch Recht.
Von den Hinsendekosten ist jedoch keine Rede. Meiner Meinung nach, und nach dem was ich auf der Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei (http://www.internetrecht-rostock.de/wid ... kosten.htm) gelesen habe, muss jedoch wohl der Händler die Hinsendekosten erstatten (zumindest hat jedes Gericht bisher so entschieden). Ich hatte bisher von zahlreichen Onlinebestellungen nur 2 widerrufen. In beiden Fällen wurden die Hinsendekosten anstandslos bezahlt.
Von Tobi wollte ich wissen, wie er das handhabt.
Der Händler hat mir mittlerweile angeboten 1,40 Versandkosten zu erstatten, die restlichen 5,50 wären Verpackung- und Bearbeitungskosten (steht auch so in der Rechnung). Komisch nur, dass auf dem per Einschreiben verschickten Brief eine Briefmarke im Wert von 4,25 Euro klebt.
Jaja.
Ich bin am überlegen, diese 1,40 Euro zu akzeptieren, da ich ja auch einsehe, dass es für den Händler keine tolle Situation ist (obwohl es hier nicht um Kulanz geht, sondern um geltendes Recht, im Gegensatz zum normalen Umtausch), er damit Verlust macht und ich auch kein Pfennigfuchser bin.
Trotzdem wollte ich euch nach eurer Meinung fragen, wie ihr das so seht.
P.S. Der Händler war auch generell etwas unfreundlich. Anfangs hat er mir gleich eine Zahlungsaufforderung geschrieben, weil das Geld 3 Tage nach dem Kauf noch nicht auf seinem Konto war (am 4. Tag war es da). Und dann hat er bei Erhalt der widerrufenen Sendung noch so großzügig getan, weil er mir den gesamten Betrag der Lüfter überweist, obwohl diese gar nicht in Betrieb waren.
lg, Flo
ich habe bei einem Online-Shop 2 PC-Lüfter bestellt.
Diese haben jeweils 10 Euro gekostet, zudem 6,90 Versandkosten.
Nachdem ich sie bekommen hatte, habe ich die Bestellung jedoch widerrufen, da diese Lüfter nach Augenschein nicht der versprochenen Qualität entsprachen.
In der mit verschickten Widerrufserklärung des Händlers steht, dass bei Widerruf unter einem Warenwert von 40 Euro der Käufer die Rücksendekosten zu tragen hat. Das ist allgemein so gültig und damit hat er auch Recht.
Von den Hinsendekosten ist jedoch keine Rede. Meiner Meinung nach, und nach dem was ich auf der Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei (http://www.internetrecht-rostock.de/wid ... kosten.htm) gelesen habe, muss jedoch wohl der Händler die Hinsendekosten erstatten (zumindest hat jedes Gericht bisher so entschieden). Ich hatte bisher von zahlreichen Onlinebestellungen nur 2 widerrufen. In beiden Fällen wurden die Hinsendekosten anstandslos bezahlt.
Von Tobi wollte ich wissen, wie er das handhabt.
Der Händler hat mir mittlerweile angeboten 1,40 Versandkosten zu erstatten, die restlichen 5,50 wären Verpackung- und Bearbeitungskosten (steht auch so in der Rechnung). Komisch nur, dass auf dem per Einschreiben verschickten Brief eine Briefmarke im Wert von 4,25 Euro klebt.
Jaja.
Ich bin am überlegen, diese 1,40 Euro zu akzeptieren, da ich ja auch einsehe, dass es für den Händler keine tolle Situation ist (obwohl es hier nicht um Kulanz geht, sondern um geltendes Recht, im Gegensatz zum normalen Umtausch), er damit Verlust macht und ich auch kein Pfennigfuchser bin.
Trotzdem wollte ich euch nach eurer Meinung fragen, wie ihr das so seht.
P.S. Der Händler war auch generell etwas unfreundlich. Anfangs hat er mir gleich eine Zahlungsaufforderung geschrieben, weil das Geld 3 Tage nach dem Kauf noch nicht auf seinem Konto war (am 4. Tag war es da). Und dann hat er bei Erhalt der widerrufenen Sendung noch so großzügig getan, weil er mir den gesamten Betrag der Lüfter überweist, obwohl diese gar nicht in Betrieb waren.
lg, Flo