Die Urheberrechtsrichtlinie ist am 6. Juni 2019 in Kraft getreten und bis zum 7. Juni 2021 in deutsches Recht umzusetzen. Nun haben die EU-Staaten also noch knapp zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die Bundesregierung verfolgt dabei mit einer ergänzenden Protokollerklärung den Plan, Artikel 13 (jetzt Artikel 17) – soweit möglich – ohne das Instrument der Upload-Filter durchzusetzen. Zur Frage, wie genau das in der Praxis und im Einklang mit dem Europarecht gelingen soll, holte sich die Regierung zunächst einmal die Meinung der anderen ein.