Fino
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Hallo Robert,
Viele Grüße
Klaus
Wieso errechnen? Den pH-Wert liefert mir mein pH-Messgerät. Die pH-Messung entspricht der DIN „Bestimmung des pH-Wertes“ .Wobei das in der Realität deutlich schwieriger umzusetzen ist als Du es hier darstellst.
In der DIN 38409-7 sind die Verfahren zur Bestimmung der Säurekapazität bis pH 4,3 (das entspricht dem, was wir in der Aquaristik als Karbonathärte bezeichnen) und der Basekapazität bis pH 8,2 (das ist der Gesamt-CO2-Gehalt) festgelegt. Wer jetzt meint, aus den beiden Werten den pH-Wert errechnen zu können,
Zum pH-Wert siehe oben (Errechnung nicht notwendig). Die DIN schau ich mir demnächst mal an, jetzt hat aber der "Tatort" Priorität.oder auch einen fehlenden Wert aus den jeweils beiden anderen, dem verpasst die Norm einen Dämpfer. Die wasserchemische Gesellschaft - eine Fachgruppe in der Gesellschaft Deutscher Chemiker - führt dort nämlich aus: "Sind zusätzlich die Stoffmengenkonzentrationen an Natrium-, Kalium-, Calcium-, Magnesium-, Chlorid-, Sulfat- und Nitrat-Ionen bekannt, ist der pH-Wert eines Wassers, bezogen auf eine bestimmte Temperatur, nach dem Verfahren DIN 38404-10:1995-04, Abschnitt 6 berechenbar."
Das Verfahren selbst ist ein ziemlich kompliziertes, iteratives Monstrum, durch das ich selber noch nicht durchgestiegen bin. Kennst Du die Stoffmengenkonzentrationen an Natrium-, Kalium-, Calcium-, Magnesium-, Chlorid-, Sulfat- und Nitrat-Ionen in Deinem Aquarium? Steigst Du durch das in der DIN 38404-10:1995-04, Abschnitt 6 beschriebene Verfahren durch?
Ist auch nicht erforderlich. Die Ionenstärke wird durch die Korrektur der Aktivitätskoeffizienten in der Säurekonstante erfasst, wie das auch bei der Temperatur der Fall ist. Schau dir mal die DIN „Berechnung des gelösten Kohlendioxids, des Carbonat- und Hydrogencarbonat-Ions“ an. Da wird das auch so gemacht. Da findest du Zahlenangaben zu temperaturabhängige Säurekonstanten und beispielhafte Aktivitätskorrekturen für die Ionenstärke.Ich kenne keinen CO2-Rechner im Internet, der die entsprechenden Werte abfragt. Die weiter oben im Thread genannten Formeln beruhen lediglich auf dem Massenwirkungsgesetz und lassen die Ionenstärke des Wassers außer Betracht.
Nein, das sehe ich nicht so. Habe das sehr sorgfältig titriert und auch anhand der o.g. DIN „Berechnung des gelösten Kohlendioxids …“ überprüft. Im übrigen sprach ich von sehr guter Übereinstimmung und empfehle stets auch immer die direkte CO2-Messung zur Überprüfung.Mich hätte es im Gegenteil gewundert, hättest Du diese "Übereinstimmung" nicht gefunden. Du kanntest das jeweils andere Ergebnis und hast unbewusst Deine Versuche entsprechend manipuliert - Pygmalion-Effekt.
Viele Grüße
Klaus