Ist Estimative Index gefährlich für Tiere?

mich2525

Active Member
Hallo,
Die Frage steht im Titel. Ich würde mein Scape gerne anfangen nach EI zu düngen, aber es ist schon voll besetzt. Ich habe das hier gesehen: "Die ersten beiden Wochen sollten ohne Tierbesatz erfolgen." Stimmt das? Ich habe das sonst nirgendwo gelesen, aber das gibt mir schon zu denken. Ich verstehe natürlich, dass es sich da nur um die ersten beiden Wochen handelt, weil da ja die Dosis am höchsten ist und es später unbedenklich ist, aber die Tiere sind schon im Becken. Es sind Espes Keilfleckbärblinge (Trigonostigma espei), Marmorierte Panzerwelse (Corydoras paleatus), Amano und Red Fire Garnelen und ein paar Schnecken. Hat jemand Erfahrungen damit, oder kann mir helfen? Ich freue mich über jede Antwort.
 

Thumper

Moderator
Teammitglied
Moin,

damit sind die ersten Wochen eines Beckens gemeint, da es zum Nitrit-peak kommen kann.
 

mich2525

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In dem Artikel geht es aber explizit um EI. Ich glaube da wird schon die Düngung gemeint.
 

Lixa

Well-Known Member
Hallo Michal,

Einige Dünger enthalten Ammonium oder Harnstoff. Eine höhere Dosis davon kann einen Nitritpeak auslösen.
Dünger mit nur NO3 als Stickstoffquelle sind kein Problem. Gute Dünger deklarieren alle Zutaten.

Viele Grüße
Alicia
 

mich2525

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Hallo,
Danke für eure Antworten. Soweit ich weiß, ist im AR Estimative Index nur NO3, PO4, K und Mg enthalten, das sollte also keine Problem sein. Dann werde ich es mal ausprobieren.
 

Thumper

Moderator
Teammitglied
Moin,

Einige Dünger enthalten Ammonium oder Harnstoff. Eine höhere Dosis davon kann einen Nitritpeak auslösen.
der aus dem Bericht nicht, da wird der Aqua Rebell EI empfohlen.

Gute Dünger deklarieren alle Zutaten.
Sie sind gemäß DüMV dazu verpflichtet.

Soweit ich weiß, ist im AR Estimative Index nur NO3, PO4, K und Mg enthalten, das sollte also keine Problem sein.
Genau, den kannst du problemlos nutzen. Nochmal: Die 2 Wochen haben nichts mit dem Dünger perse zu tun sondern vielmehr mit der Einlaufphase eines Aquariums. Wenn der Ersteller des Beitrages den du verlinkt hast dies anders sieht, dann hat er (leider) keine Ahnung.
 

Chryorn

Active Member
Hallo,

der Blogbeitrag thematisiert Kleinigkeiten wie die Einrichtung oder Standzeit des Beckens oder vorgedüngte Substrate überhaupt nicht.
Die Nährstoffmengen sind aber auch in den ersten beiden Wochen des EI-Starts unbedenklich für die Aquarienbewohner. Es kann also eigentlich nur um die Neueinrichtung gehen.

Sie sind gemäß DüMV dazu verpflichtet.
Ich habe das nur ganz grob überflogen, gehe aber davon aus, dass Aquariumdünger nicht von der DüMV erfasst werden. - Zumindest bin ich mir sicher, dass es keine Düngemittel sind.

Gruß Christoph
 

Chryorn

Active Member
Hallo Bene,

hast du dafür etwas greifbares?

Die DüMV fußt auf dem Düngegesetz.

§ 2 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieses Gesetzes
1. sind Düngemittel Stoffe, ausgenommen Kohlendioxid und Wasser, die dazu bestimmt sind

a) Nutzpflanzen Nährstoffe zuzuführen, um ihr Wachstum zu fördern, ihren Ertrag zu erhöhen oder ihre Qualität zu verbessern, oder

b) die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten oder zu verbessern;
Aquariumpflanzen sind keine Nutzpflanzen und den Bodengrund im Aquarium in den Komplex der Bodenfruchtbarkeit zu zerren, passt einfach nicht. Das sind völlig andere Dimensionen.
Das wäre wie die Überlegung, ob das Aquarium unter die Stillgewässer fällt und die Regeln zum Gewässerschutz angewendet werden müssen.
Ich sehe nicht, wie eine Düngemischung zur Düngung von Aquariumpflanzen über die Wassersäule unter § 2 #1 subsumiert werden kann. - Außer ein paar verantwortliche Juristen haben beschlossen, das einfach zu tun, auch wenn es dem Grundgedanken der Formulierung zuwider läuft. Dafür gibt es auch Beispiele im deutschen Recht.

Grundsätzlich finde ich es natürlich toll, wenn Hersteller wirklich deklarieren müssen, was in Produkten drin ist. Aber die Tatsache, dass dies oft nicht nach den Regeln der DüMV getan wird und dies im klagefreudigen Deutschland niemanden zu stören scheint, werte ich als ein Indiz gegen die Pflicht, es wirklich tun zu müssen.

Gruß Christoph
 

Thumper

Moderator
Teammitglied
Moin,

Christoph, du zitierst die Begriffsbestimmung des Düngegesetzes, welche nur die Begriffe definiert. Wenn du dir insbesondere in der DüMV den §2 und §6 (1) 1. anschaust, sowie Tabelle 10 im Anhang 2, wirst du sehen, dass die Deklarationspflicht auch "Für Düngemittel außer Wirtschaftsdünger" greift.

Michhi, berichte gerne mal über deine Erfolge. Ich habe bisher mit dem EI keine großen Erfolge gehabt, da für meine Becken zu wenig Stickstoff im Verhältnis zum Phosphat eingetragen wurde und Kalium auch durch die Decke ging.
 

Roby

Well-Known Member

Kejoro

Moderator
Teammitglied
Hi Robert,
In der Nährstoffliste kommt nur mehr NO3, K, Ca, Mg vor, kein CH?N?O (Carbamid).

Wird das nun den Vorschriften gerecht?
Wenn man die von Bene genannte Definition hernimmt, ja.
Durch die enthaltenen Salze ist die Dichte des Dünger > 1kg/l und damit kommen wir auf <1% Carbamid.

Schöne Grüße
Kevin
 

Wuestenrose

Well-Known Member
'N Abend...

Durch die enthaltenen Salze ist die Dichte des Dünger > 1kg/l und damit kommen wir auf <1% Carbamid.

Es muß ja nur der aus dem Harnstoff stammende Stickstoffanteil deklariert werden, nicht der Harnstoffanteil selbst, und das sind im Makro Spezial N 0,5 %.

Hat jemand eine Flasche davon zur Hand und kann ein Foto von der Deklaration machen?


Viele Grüße
Robert
 

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