Re: ... kommerzielle Nutzung von Fotos aus Hannover (Contest
Hallo @ all,
ich habe diesen Thread mit großem Interesse verfolgt und bin auch der Meinung, das gegen geltendes Recht verstoßen wurde.
Es wurde jedoch nicht gegen das Recht zum Zwecke der Berichterstattung verstoßen, ebenso nicht gegen das Recht am Bild für den Privatgebrauch. Was das Recht an der "Kunst" des Scaping´s betrifft, mag es sich in der rechtlichen Grauzone bewegen. Das menschliche Kunstverständnis ist ja sehr weitläufig! Für den einen ist es Kunst, für den anderen ist es nur ein schön gestaltetes Aquarium. Sicherlich ist Aquascaping eine Kunstform, aber darum geht es hier ja auch nicht oder nur bedingt. Es geht darum, ob ein Aquascap ohne Einverständnis des Erschaffers, für Werbezwecke verwendet werden darf. Hier meine ich eindeutig : Nein es darf nicht verwendet werden! Der Macher der Werbung, hätte sich über den Veranstalter die Daten des "Künstlers/ Erschaffers" besorgen müssen, um sich dann die Erlaubnis einzuholen, diese Kunstform für seinen Werdespot verwenden zu können. Da dem Firmeninhaber aber unter umständen keine Schuld trifft, weil er vorrausgesetzt hat(te) das dieses durch die beauftragte Werbeagentur im Vorfeld abgeklärt wurde. Wenn trifft nun die Schuld bzw. wem ist ein Schaden entstanden? In diesem Fall beiden, Künstler und Firmeninhaber. Sicherlich ist es richtig, das sich der Künstler davon distanziert, mit dem beworbenen Produkt je etwas zu tun gehabt zu haben bzw.es je verwendet zu haben. Die Frage die sich mir daraus stellt ist nun folgende, wußte der Firmeninhaber davon oder nicht?! Das wäre erst einmal abzuklären und bevor man diesbezüglich nichts genaueres weiß, sollte man sehr vorsichtig mit der Materie umgehen. Sollte jedoch der Firmeninhaber davon gewusst und es gebilligt haben, das die Sequenz im Werbespot ohne Einverständnis des Künstlers verwendet wurde, schaut es wieder ganz anders aus. Es wurde im vorhergegangen über Verhüllungskunst geschrieben, diese Kunstform ist annerkannt, rechtlich geschützt und außerdem vergänglich (da zeitlich begrenzt)! Wenn man nun diesen Aspekt zugrunde legt, hätte der Erschaffer des Scape´s die rechtliche Möglichkeit, den betreffenden Werbefachmann oder die Firma zu verklagen. Zumindest auf das herrausschneiden aus dem Werbespot. Ob der betreffende Scaper recht auf Entschädigung hat, wäre demnach zu prüfen, was sich aber recht schwierig gestalten dürfte. Ob das nun sinvoll ist oder nicht, möge bitte jeder für sich selbst entscheiden. Korrekt ist auf jedenfall, das sich betreffende Person von diesem Produkt distanziert hat. Bedingt der Situation, war die verwendete wortwahl der Distanzierung vielleicht nicht gut gewählt, aber verständlich.