mein erstes Aquarium (Nanobecken)

G

Gelöschtes Mitglied 19614

Guest
Darum geht es nicht. Das Gutachten der Liste ist aus dem Jahr 1998, daher kann ich auch wenn es dem Gesetz entspricht dies nicht als richtig stehen lassen, nur weil es mal vor 22 Jahren so niedergeschrieben wurde.

Stabilere Wasserwerte wurden mit dem Wohl des Bettas assoziiert. Dementsprechend wird ein 54l Becken empfohlen. Jetzt lese und akzeptiere ich nicht blind ohne zu hinterfragen und möchte wissen, weshalb die Stabilität des Wassers genau beim *Betta* wichtig sein soll?

Ich denke niemand kann konstant stabile Werte ohne Schwankungen vorweisen. Und mir wäre es neu, wenn Bettas empfindlich auf Schwankungen reagieren.

Und zu sagen, dein Betta braucht mind. 54l weil es das Gesetzt sagt und da die Wasserwerte stabiler sind finde ich schwachsinnig.
 

Roby

Well-Known Member
Und zu sagen, dein Betta braucht mind. 54l weil es das Gesetzt sagt und da die Wasserwerte stabiler sind finde ich schwachsinnig.
Was schlägst du vor?
Jeder soll sich nur an jene Gesetze halten die er persönlich für nicht schwachsinnig hält?

Mir ist ein Gesetzt welches 54l für einen Beta vorschreibt bedeutend lieber als eines welches meinen würde ein Gurkenglas reicht.

LG Robert
 

TheFlint

New Member
Ich mische mich als Neuling nur ungern ein,aber das ist ein anderes Thema und gehört vllt in einen eignen Beitrag,so interessant ich das auch finde.
 

nik

Moderator
Teammitglied
Moin zusammen,

der Thread fällt nun durch zwei Meldungen auf. Ich finde das nicht so dramatisch und es sollte genügen auf die eigenen Empfindlichkeiten zu achten und im Thema sich um Sachlichkeit zu bemühen. Dankeschön.

Die Haltungsbedingungen werden bei Züchtern, Zoos und anderen Einrichtungen durchgesetzt. Privatpersonen können meist weiterhin Tiere so halten wie sie wollen.
Ist doch entspannend. Sollte man weniger Aufhebens drum machen, als sich um ein stabiles Becken zu bemühen. Das geht auch mit kleineren Becken. ^^

Gruß Nik
 

Erich 67

Member
Hallo!
Das Gutachten der Liste ist aus dem Jahr 1998, daher kann ich auch wenn es dem Gesetz entspricht dies nicht als richtig stehen lassen, nur weil es mal vor 22 Jahren so niedergeschrieben wurde.
Ist zufällig das Gründungsjahr von "google".
Die Verfasser dieser Auflagen hatten damals nicht annähernd den Zugriff auf das breite Wissen, Erfahrungen und Expertisen Anderer, wie das heute der Fall ist.
Den "Goldfisch im Glas" wird man auch heute nicht verhindern können - das sind eben Menschen, die das Thema ohnehin nicht kümmert - und ein Gesetz dazu erst recht nicht.
Alle anderen brauchen solche Gesetze nicht, da sie ohnehin das Wohlbefinden der Tiere im Fokus haben und sich die zeitgemäßen Infos im Netz holen.

LG!
Erich
 
G

Gelöschtes Mitglied 19614

Guest
Es geht mir nicht darum, sich gegen ein Gesetz zu lehnen. Ich finde es jedoch nicht richtig auf ein Gesetz zu verweisen, welches seit Jahren Überholungsbedarf besitzt.

Zu sagen, ein Betta benötigt 54l weil die Werte stabiler sind ist einfach nicht richtig und das weiß so gut wie jeder von uns. Und da kann das Gesetz sagen was es möchte.

@Wuestenrose Deine Sticheleien kannst du dir sparen :) aber eines stimmt tatsächlich, so in die Jahre gekommen wie du es bist, bin ich noch lange nicht und darüber freue ich mich, da ich im Gegensatz zu dir noch ein langes Leben vor mir habe :).
 

nik

Moderator
Teammitglied
Moin zusammen,

sag mal @Shizen ziehst du hier als Anonymous vom Leder? Habe ich etwas nicht mitbekommen oder ist Shizen dein Name? Es hat schon seinen Grund, warum ein Name hier im Flowgrow erwünscht ist, schon nur deshalb, weil der dann unter dem Post steht den man geschrieben hat und verantwortet!

Es geht mir nicht darum, sich gegen ein Gesetz zu lehnen. Ich finde es jedoch nicht richtig auf ein Gesetz zu verweisen, welches seit Jahren Überholungsbedarf besitzt.
Das lässt sich ziemlich entspannt betrachten, wurde es auch schon hinreichend - oder hat eine rote Ampel nachts um 3:00 Uhr keine Gültigkeit mehr, weil es keinen Verkehr hat? Na schön, bin ich auch schon drübergefahren, ist aber mein eigenes Risiko!

@Wuestenrose Deine Sticheleien kannst du dir sparen :) aber eines stimmt tatsächlich, so in die Jahre gekommen wie du es bist, bin ich noch lange nicht und darüber freue ich mich, da ich im Gegensatz zu dir noch ein langes Leben vor mir habe :).
Ja, kann er sich sparen, dass du aber einhakst und noch einen drauf setzt, will ich schon deshalb nicht noch einmal sehen, weil dabei noch nie etwas gescheites heraus gekommen ist und da ist es völlig egal wer angefangen hat!
Sollte auch so gehen und üblicherweise ist es sinnvoller über einen eher geringfügigen Lapsus hinweg zu sehen als den zu eskalieren. Kann sowieso schon verschiedene Gründe haben und man muss das nicht unbedingt richtig interpretiert haben.

Also bitte nun on topic ongoing.

Gruß Nik
 

DEUMB

Active Member
Das oft fälschlich als Gesetz bezeichnete im Auftrag des BMEL erstellte Gutachten (Leitlinien) über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren widerspricht sich selbst.

Zum einen heißt es in der Einleitung/ Absatz 5 „Haltungsbedingungen jenseits der in diesem Gutachten angegebenen Grenzen sind nicht akzeptabel.“ Dann wird im Allgemeinen Teil/ Aquariengröße geschrieben: „54 Liter Aquariumvolumen sind als Mindestmaß für die dauerhafte Haltung anzusehen.“. Also sind alle Größen unterhalb der 54 Liter nicht akzeptabel.

Jedoch nur einen Absatz weiter heißt es dann: „Zur Zucht bzw. zur Zuchtvorbereitung, für Ausstellungen und Wettbewerbe, sowie für die Pflege besonders kleiner Arten sind abweichende Behältergrößen zulässig.“ Also sind dann plötzlich die soeben noch nicht akzeptablen Werte doch akzeptabel. Dadurch werden natürlich Meinungsbildungen jeder Art angeregt. Zumal durch dieses Gutachten der leider verbreitete Irrtum kleine Fische = kleine Aquarien und größere Fische = große Aquarium befeuert wird, ohne die arttypischen Ansprüche, wie Bewegungsdrang oder zu haltende Tierzahl wie bei Schwärmen, auch nur anzudenken.

Im Übrigen gibt es in Deutschland keinerlei gesetzliches Verbot einer Kleinbeckenhaltung, alles anderslautenden Darstellungen sind schlichtweg falsch. Das Gutachten oder auch die die Richtlinien besitzen keinerlei Rechtsverbindlichkeit , denn es ist eben nur das, ein Gutachten und nicht mehr.

Es bleibt also in Deutschland auch weiterhin der Verantwortung des jeweiligen Fischhalters überlassen die Ansprüche seiner Tiere zu kennen und die Haltungsbedingungen entsprechend zu gestalten, im Sinn von Artgerecht. Und um das ernsthaft beurteilen zu können ist in jedem Fall fundiertes Wissen erforderlich und keine noch so gut gemeinte Meinung.

Ich äußere mich absichtlich nur zum Gutachten des BMEL und nicht zu den Bettas, weil ich diese nicht gehalten habe, mir also jede praktische Erfahrung mit dieser Art fehlt.
 

Wuestenrose

Well-Known Member
Hallo Maik,

ich gehe mit Dir d'accord, daß das Gutachten nicht das Gelbe vom Ei ist und dringend einer Überarbeitung bedarf. Aber ganz so einfach:

Das Gutachten oder auch die die Richtlinien besitzen keinerlei Rechtsverbindlichkeit , denn es ist eben nur das, ein Gutachten und nicht mehr.

ist es dann doch nicht. Beim BMEL heißt es:

"Die Gutachten und Leitlinien sind zwar nicht rechtsverbindlich, sie unterstützen aber Tierhalter, zuständige Behörden und Gerichte bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Gesetzes entspricht.​

Im Falle eines Falles, also z. B. einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, wird das Gericht prüfen, ob es dem Tier besser gegangen wäre, wenn die Empfehlungen eingehalten worden wären.

Ist wie bei den VDE-Vorschriften. Auch diese sind nicht Gesetz, jedenfalls die nicht, die noch nicht harmonisiert sind. Die als DIN EN harmonisierten besitzen über den CE-Umweg dann doch quasi Gesetzescharakter. Auch hier wird das Gericht oder der Gutachter der Versicherung im Schadensfall prüfen, ob dieser bei Einhaltung der Vorschriften hätte vermieden werden können.

Edit: Das hier auch thematisierte Alter des Gutachten spielt schlicht und ergreifend keine Rolle. Oder muß man sich an die DIN 13-1 nicht mehr halten, weil sie von 1999 ist? Das würde dann bedeuten, daß eine M3-Mutter vom Hersteller A nicht mehr zur M3-Schraube vom Hersteller B passt, weil man sich an sooo alte Normen nicht mehr gebunden fühlt.

Edit²: Die älteste noch unveränderte Norm ist die DIN 1289 von 1928. Die ist dann tatsächlich älter als ich...


Viele Grüße
Robert
 
Zuletzt bearbeitet:

DEUMB

Active Member
Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht.
Doch, es ist so einfach, weil Richtlinien und Empfehlungen eben nur Richtlinien und Empfehlungen sind. Im (unwahrscheinlichen) Fall einer Anzeige eines (Pseudo)Tierschützers oder eines Denunzianten kann ich problemlos nachweisen das meine Tiere ihre natürliche Altersgrenze erreichen, keine Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, keine Krankheiten haben, agil sind, sich vermehren und dabei gesunde Jungtiere entstehen, die Jungtiere ebenfalls keine Auffälligkeiten aufweisen usw. und das obwohl meine H. formosa, Boraras, T. Chuna in teilweise in Becken unterhalb der Richtlinien gehalten werden.

Nur zur Klarstellung:

Ich gehe (bei mir) immer davon aus dass man sich über die Haltungsanforderungen einer Art gründlichst informiert, die Aquarien entsprechend auswählt und gestaltet und die Tiere entsprechend hält. Dann kann so ein Mist wie ich in letzten bei e...y Kleinanz. las - es wurde ein 60 Literaquarium mit mehreren Goldfischen wegen Hobbyaufgabe zum Verkauf angeboten - nicht geschehen. Und vor so etwas schützen auch keine Richtlinien und solche Haltungen sind bereits durch §2 i.V.m. § 17 (Straftat) bzw. 18 (Ordnungswidrigkeit) TSchG unter Strafe bzw. Buße gestellt.

"Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
"


Und ja ich bin und bleibe (auch) Nanoaquarianer aber ich schaue sehr genau welche Art ich in entsprechenden Aquarien halte. Ich habe natürlich auch größere Aquarien.

Und ein Letztes noch, dann halte ich mich aus dem Thread raus, weil ich bezweifle dass diese Debatte dem TE weiter hilft.
Vielleicht sollte ein Mod die entsprechenden Beiträge zu den Richtlinien des BMEL in einen Extrathread ausgliedern?
Die Kritik an Kleinbecken wird oft an der Literzahl festgemacht. Bei vielen Arten ist aber die Grundfläche viel wichtiger als die reine Literzahl.

Und damit bin ich hier nur noch Mitleser.
 

Wuestenrose

Well-Known Member
Morgen…

Die Kritik an Kleinbecken wird oft an der Literzahl festgemacht. Bei vielen Arten ist aber die Grundfläche viel wichtiger als die reine Literzahl.

Deshalb ist in der Tabelle des Gutachtens auch keine Literzahl, sondern das Längenmaß angegeben.


I.d.S.
Robert


PS. Warum echauffierst du dich eigentlich so?
 

nik

Moderator
Teammitglied
Moin Maik, moin zusammen,
Vielleicht sollte ein Mod die entsprechenden Beiträge zu den Richtlinien des BMEL in einen Extrathread ausgliedern?
an sich eine gute Idee, nur wüsste ich das nicht wasserdicht zu beschreiben. Es steht die Intention nach artgerechter Haltung dahinter, wenn man der in kleineren Becken genügt, dann ist es gut. Ist die Haltung schlecht, dann ist man nach den Buchstaben erst in 60 cm Becken sicher. Einigermaßen blödsinnig, denn auch in 60 cm Becken kann Tierquälerei geahndet werden.

Gruß Nik
 

TheFlint

New Member
So,Mal ein Update meinerseits :

Da der Cube,den ich von einer Bekannten erhalten hatte schon älter war,aus Plastik bestand und schon Recht zerkratzt war,habe ich jetzt ein neues Aquarium gekauft.
Es ist aus Glas Recht breit und hat eine angenehmere Beleuchtungen.

Bild ist mit angefügt.

Zum Bestand: 1 Betta Splendens (Unterart unbekannt aber denke mal Halfmoon.

Neocaridinas würde alle getötet vom Betts.
Zebrarennschnecke Nr. 1 wurde auch vom Betta angegriffen. Er hat sich auf die hauchdünnen Fühler gestürzt. Sie hat sich dann in ihr Haus zurück gezogen und kam nie wieder raus.Nach drei Tagen hab ich sie mir Mal angesehen und musste den Tod feststellen.
Zebrarennschnecke Nr.2 war leider schon beim Kauf sehr schwach,was mir aber entgangen ist. 1ne Stunde nach der Eingewöhnung war sie unterwegs im Becken,dann wurde auch die angegriffen,zog sich zurück und verstarb.

Also ich sehe oft,dass Bettas mit Schnecken gehalten werden, hatte ich jetzt einfach Pech mit den Schnecken oder ist mein Fisch wirklich übermäßig aggressiv?
 

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