Neuer Jugendmedienschutzstaatsv.- wie krank ist deutschland?

Tobias Coring

Administrator
Teammitglied
Hi,

ein freundlicher User (danke Karsten) hat mich eben auf eine Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags hingewiesen. Demnach muss jede Webseite mit einer Alterskennzeichnung versehen werden. Gerade Seiten, die "kommerziell" auftreten (=> jeder noch so kleine Werbebanner = kommerziell) können bei nicht Einhaltung mit saftigen Abmahnungen, Strafen rechnen.

Ich hab selber noch keine Ahnung wie man das für Flowgrow handhaben kann. Die Seite wird wohl auf "ab 18" hinauslaufen. Inwiefern man eine Verifikation usw. durchführen muss... keine Ahnung. Denke mal schon....

Absolut kranke Sache. "Ihr User" regt euch wegen Vor- und Nachnamen auf, die ich hier im verborgenen speichern möchte, aber sowas scheint an vielen vorbei zu gehen. Ich finde das ist eine dramatische Entwicklung für das WWW im deutschsprachigen Raum.

Das kann dazu führen, dass Flowgrow nur noch mit Anmeldung sichtbar ist und hierzu eine Altersverfikation stattfinden muss.
 

Tobias Coring

Administrator
Teammitglied

Karsten

Member
moin,

besonders krass

Zumindest kommerziellen Betreibern droht außerdem Ungemach aus Richtung des Mitbewerbs: Wer ab Januar 2011 nicht kennzeichnet oder den Zugang beschränkt, kann von der Konkurrenz eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten. Schließlich verschafft er sich einen Vorteil, indem er sich nicht an bestehende Regelungen hält. Rechtsexperten befürchten bereits Abmahnwellen, die insbesondere kleinere geschäftliche Anbieter im Web überschwemmen könnten.

via http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 44566.html
 

Silvio

Member
Nun,

der Stümperhaufen im Reichstag lässt sich seine Gesetze von Juristen schreiben (die kranken Auswüchse wurden erst kürzlich in einer Sendung dokumentiert), ist doch klar dass die da gleich neue Pfründe für ihre abmahnende Kollegenschaft mit einbauen wenn sie einmal dabei sind. Ein Schelm wer Böses dabei denkt :roll: :twisted:
 

MarcelD

Administrator
Teammitglied
Hi,

richtig krasses Ding... In Frankreich würden wohl Autos wegen sowas brennen. Wobei das selbstverständlich auch keine Lösung ist, aber wir hier in .de nehmen einfach viel zu viel als gegeben hin, denke ich.


Schöne Grüße,
Marcel.
 

Wuestenrose

Well-Known Member
Hallo,

Tobi, zählst Du Flowgrow jetzt zur Rubrik "Unzulässige Angebote" (z.B. KiPo und Sodomie, § 4 JMStV) oder "Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote" (§ 5 JMStV)? Jugendfreie Angebote fallen nämlich nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Und um Beiträge, die gegen geltende Gesetze verstoßen, mußt Du Dich jetzt auch schon kümmern. Ganz ohne Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Sorry, aber da wird mal wieder viel Wind um nix gemacht. Tobi, laß Dich bitte nicht für sowas instrumentalisieren.

Viele Grüße
Robert
 

Tobias Coring

Administrator
Teammitglied
Hi Robert,

wenn es denn mal so einfach wäre...

Man unterliegt ja jetzt gerade mit der Novelle unter der generellen Kennzeichnungspflicht bzw. muss man sich selbst Einordnen ob jugendgefährdend oder eben nicht. Da liegt doch gerade der Knackpunkt.

...dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss. Die Klassifizierungsstufen beruhen dann auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die Pflicht zur Einordnung des Inhalts soll für jede Webseite gelten.

Die Problematik ergibt sich ja zudem aus den möglichen Abmahnungen hinsichtlich der Novellierung.
 

Wuestenrose

Well-Known Member
Hallo,

Tobi":3hiixqam schrieb:
wenn es denn mal so einfach wäre...
Ich denke, Du machst es Dir zu schwer. Du rechnest doch Flowgrow nicht ernsthaft zur Rubrik "jugendgefährend"?

Die Pflicht zur Einordnung des Inhalts soll für jede Webseite gelten.
Nein. Soweit ich das aus den Kommentaren zur Novellierung herausgelesen habe, gilt die Kennzeichnungspflicht nur für nicht jugendfreie Angebote. Für jugendfreie Angebote ist sie dagegen freiwillig.

Und damit ist das eben nur: Viel Wind um nix.

Viele Grüße
Robert
 

Tobias Coring

Administrator
Teammitglied
Hi Robert,

nein... natürlich rechne ich meine Seite nicht zu den jugendgefährdenden Seiten, jedoch habe ich eben rausgelesen, dass dies belanglos ist, da ich dadurch dennoch nicht um eine Kennzeichnung drum rum komme. Da liegt dann auch wieder der Knackpunkt.... man muss sich ja so gesehen selbst einschätzen oder sich einschätzen lassen.
Bei "kommerziellen Seiten" wird es dann eben schnell bzgl. irgendwelcher Abmahnungen bitter... darum geht es ja vorrangig.

Jugendschutz sollte natürlich sein, jedoch sollte er kein solches System schaffen, wie in den Artikeln aufgeführt wurde.

Aber ich will auch erstmal abwarten. Werden ja sicher noch ein paar Juristen etwas dazu schreiben. Dann kann man noch die passenden Anpassungen durchführen.
 

pauli

Member
Hallo zusammen,

wenn es denn soweit kommt, dass Flowgrow ab 18 wäre, dann wird das Ganze nur durch eine Abfrage à la

"WARNING: This website contains explicit adult material.
You may only enter this Website if you are at least 18 years of age, or at least the age of majority in the jurisdiction where you reside or from which you access this Website. If you do not meet these requirements, then you do not have permission to use the Website." "Enter" oder "Leave"
gesichert, oder?

Zum Teufel, das ist Humbug! Da drückt doch jeder, egal welchen Alters, auf "Enter"!!!

Wieder ein Gesetz in Richtung Überwachungsstaat und Zensur. Traurig!

Aber: Da die Seite hier keine jugendgefährdenden Inhalte hat, wird das für uns hier nicht so drastisch ausfallen, hoffe ich.

Liebe Grüße
Erik
 
Hallo,
im Grunde genommen lieber Robert geht es nicht um die Klassifizierung des JMStV, sondern um die Tatsache, dass man auf seiner HP entweder den Zugang gemäß der Altersstufen analog zu Filmen beschränken muss, oder man selbst als Betreiber JEDEN SENF den irgendwer darauf postet überprüfen muss. Pauschale Warnungen reichen dann auch nicht mehr aus...
 

Wuestenrose

Well-Known Member
Hallo,

Doc Holliday":29q5823i schrieb:
...oder man selbst als Betreiber JEDEN SENF den irgendwer darauf postet überprüfen muss.
Das muß jeder Foren- und Blogbetreiber jetzt auch schon. Und was ich auch meine eigene Homepage schreibe, unterliegt ganz allein meiner eigenen Verantwortung. Wenn ich da was jugendgefährendes reinschreibe, muß ich halt drauf sicherstellen, daß nur Erwachsene Zugriff drauf bekommen.

So what?

Künstliche Aufregung, weiter nix. Da plustern sich jetzt ein paar Nerds ganz fürchterlich auf. Nicht der Rede wert. Das Netz wird's überleben.

Viele Grüße
Robert
 
Hallo Robert,

diejenigen "Nerds", die sich da am meisten aufplustern, sind dann die Anwälte derer, die einen wegen "unlauteren Wettbewerbs" aus dem Rennen schießen. Das ist das Ärgerliche daran.
 
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