Preis für ADA Unterschrank

Martin Krüger":2xqmehez schrieb:
ein Tischlergeselle hat welchen tariflichen Stundenlohn brutto?
13,-€ ?
Ich habe mit einer Zuschlagkalkulation von etwa 275% auf den Ecklohn gerechnet.

Hallo Martin,

angenommen, die 13 Euro wären korrekt (kann ich leider nichts zu sagen), und der Schreinermeister würde bei seiner Abrechnung lediglich Materialkosten, Lohnkosten, USt. und den Gewinn kalkulieren - wer bezahlt dann am Anfang des Monats die Miete, den Strom oder auch die Sozialversicherung des Gesellen?

Ich meine, die reinen Herstellungskosten eines handelsüblichen Joghurts sind auch verschwindend gering, trotzdem kostet er im Supermarkt ein vielfaches der Herstellungskosten. Weil eben alles andere "drum rum" auch noch bezahlt werden muß. Der Milchpreis muß u.a. schon die Stallmiete des Bauern enthalten, die Miete der Fabrik, die sie verarbeitet und verpackt, die Herstellungskosten der Verpackung, die Kosten des Transports zwischen den Verarbeitungsstufen, das Marketing des Herstellers, die Lagerkosten, die Personalkosten des Supermarktes, der ihn letztendlich verkauft... All das, und jeder möchte davon auch leben können.

Wenn Du Deinen Joghurt kostengünstig selber herstellen kannst, ist doch alles paletti, aber Du kannst nicht im Supermarkt sagen, Du zahlst jetzt nur noch 10 Cent für den Becher, denn soviel ist der Materialwert.

Beste Grüße,
Muffin
 

GeorgJ

Active Member
Huhu zusammen,

ich erinnere mich, dass wir eine ähnliche Diskussion schon bei den Giesemann-Becken hatten ;)...

...wenn ich einen Arbeitsplatz bzw eine (oder auch mehrere) Existenz(en) durch den Kauf eines qualitativen Schrankes (der vielleicht ein- oder zweihundert € mehr kostet als beim "Discounter") "rette", dann hab ich das Geld später wieder raus, wenn ich in ein paar Jahren weniger an Sozialabgaben bezahlen muss... und ein gutes Gefühl und nen schicken Schrank dazu ;) - das eigentliche was ich ja haben wollte...

...generell: es bleibt dem Hersteller/Händler offen, welchen Preis er verlangt (oft hat er dafür auch seine Gründe - egal welcher Art), ob man es dann kauft, ist dann seine eigene Sache. Hier liegt es beim Kunden zu vergleichen bzw sich andere Angebote einzuholen. Übrigens, was oft vergessen wird: Handeln ist erlaubt!!!
 

Bratfisch

Member
Ich versteh´ nicht ... -> Alle die den Nachbau eines ADA-Schrankes so verteufeln, bejubeln auf der anderen Seite den kommerziellen Nachbau einer bereits am Markt erfolgreichen organisch stabilisierten "Düngerserie"oO?

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Hallo Helmut.

Helmut":q7ctec0h schrieb:
solche Aussagen wie Deine entsetzen mich.

Müssen sie nicht. Es gibt die üblichen Methoden zum Schutze geistigen Eigentums. Das Geschmacksmuster, das Gebrauchsmuster, das Patent. Wenn die Fa. ADA keinen dieser Wege beschritten hat, so kann das drei Gründe haben:

Entweder ist die Kiste aufgrund mangelnder "Erfindungshöhe" NICHT schützbar oder die Fa. ADA hat kalkuliert das ein "schutzloses" Auftreten am Markt mit dem Hintergedanken dass der Name "ADA" unter welchem die Schränke in dieser Form und für diesen Zweck zum ersten mal feilgeboten wurden aufgrund bereits vorhandener hoher Reputation zumindest eine Zeitlang genug "Macht" hätte eventuelle Plagiatoren erstmal in ihren Löchern zu halten oder die Fa. ADA war schlicht zu blöd einen dieser Weg zu beschreiten.

Letzteres glaube ich selbstverständlich nicht. Es wird, wie heute so oft, eine Kombination aus erstem und zweitem Punkt sein. Die Fa. ADA wird wissen das ein Geschmacksmuster einen Schrank mit solch geringer Erfindungshöhe real nur schwerlich vor Gestaltungsmodifikationen schützen kann, dass im Streifall anstehende Prozesse gegen Plagitoren unverhältnismäßig teuer wären und dass es deshalb sinnvoller wäre unter dem guten Namen ADA einfach über das vorhandene Vertriebssytem an den Markt zu gehen und -> Geld zu verdienen. Auch um damit die Forschung und Marktreife des nächsten Produktes vorzubreiten. Um weiter Geld zu verdienen ...

Fazit: Die wissen genau dass ihre Schränke nicht sinnvoll schützbar sind, dass irgendwann sowieso jemand hingehen wird und die Teile nachbaut, aber sie wissen auch das dies nicht ein Mitbewerber sein wird, weil so einer sich nicht seinen Ruf versauen werden will, sondern das dies eben irgendwelche kleinen Klitschen sein werden, irgendwelche Schreiner die, wenn überhaupt, geringste "Stückzahlen" auflegen werden, ... aber solche Krauter und die paar Krümel welche die vom Kuchen fressen werden sie eben letzlich auch nicht wirklich jucken.

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Hallo Sebastian.

Sebastian":q7ctec0h schrieb:
Man kann sich sehr wohl, auch in deutschland, für diese Art von Schrank ein Patent holen.

Nicht im Entferntesten. An dem Schrank gibt es nichts, was nicht Stand der Technik ist.

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Ingo
 

V2.

Member
mighty muffin":2pc00kmf schrieb:
angenommen, die 13 Euro wären korrekt (kann ich leider nichts zu sagen), und der Schreinermeister würde bei seiner Abrechnung lediglich Materialkosten, Lohnkosten, USt. und den Gewinn kalkulieren - wer bezahlt dann am Anfang des Monats die Miete, den Strom oder auch die Sozialversicherung des Gesellen?

Hallo Muffin,

auf die 13 Euro werden ja auch noch die Gemeinkosten aufgeschalgen, in Martins beispiel 275% (gibt bei mir einen Stundenlohn von 48,75 Euro?, was je nach Ausstattung dem Stundenlohn eines Maschinenraumes entsprechen könnte ?). Der Summarische Gemeinkostenzuschlag wird für jede Werkstatt individuell berechnet. Darin stecken neben den Lohnnebenkosten auch die Werkstattkosten.

Viele Grüße, Manfred
 

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