Moin
Kann zwar eigentlich nix dazu beitragen, weil ich von Chemie keine Ahnung hab, aber ich hab hier eine nette Liste, mit allen Stoffen, die nur abgegeben werden, wenn:
1. Der Erwerber mindestens 18 Jahre alt ist
2. Die Plausiblität der Verwendung geprüft wurde
3. Identität des Erwerbers festgestellt wurde
und 4. Die Abgabe im Buch der Apotheke dokumentiert wurde
Übrigens wird bei Verdacht auf unerlaubte Verwendung eine Meldung der Person an die Apothekerkammer geschickt.
Und diese Stoffe wären:
Kaliumperchlorat
Kaliumchlorat
Natriumchlorat
Wasserstoffperoxidlösung
Ammoniumnitrat
Kaliumnitrat
Kaliumpermanganat
Natriumperchlorat
und Natriumnitrat
übrigens ist der Versand von dem ganzen Krempel sowieso verboten!
Stand März 2008
Es gibt einfach zu viele Idioten auf dem Planeten, die nur Mist bauen und solche Regelungen nötig machen. Und wir müssen alle darunter leiden.
Grüße
Andi
Kann zwar eigentlich nix dazu beitragen, weil ich von Chemie keine Ahnung hab, aber ich hab hier eine nette Liste, mit allen Stoffen, die nur abgegeben werden, wenn:
1. Der Erwerber mindestens 18 Jahre alt ist
2. Die Plausiblität der Verwendung geprüft wurde
3. Identität des Erwerbers festgestellt wurde
und 4. Die Abgabe im Buch der Apotheke dokumentiert wurde
Übrigens wird bei Verdacht auf unerlaubte Verwendung eine Meldung der Person an die Apothekerkammer geschickt.
Und diese Stoffe wären:
Kaliumperchlorat
Kaliumchlorat
Natriumchlorat
Wasserstoffperoxidlösung
Ammoniumnitrat
Kaliumnitrat
Kaliumpermanganat
Natriumperchlorat
und Natriumnitrat
übrigens ist der Versand von dem ganzen Krempel sowieso verboten!
Stand März 2008
Es gibt einfach zu viele Idioten auf dem Planeten, die nur Mist bauen und solche Regelungen nötig machen. Und wir müssen alle darunter leiden.
Grüße
Andi