Ach Jörg,
du hast doch weiter oben selbst das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zitiert, wonach für Nitrat (und nur für Nitrat) eine Ausnahme dahingehend existiert, daß so ein Wasser zwar zeitlich befristet (max. 3. Jahre) weiter eingespeist werden darf, aber Meldung ans Gesundheitsamt notwendig ist.
Daß deine Behauptung, die Grenzwerte der TVO müssten nur im Jahresmittel eingehalten werden, Quatsch ist, und zwar großer, hast du inzwischen von verschiedenen Stellen vernommen. Mittlerweile solltest auch du einsehen, daß du dich verrannt hast.
Kannst du bitte noch die Frage der Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH beantworten? Danke.
Grüße
Robert