GeorgJ
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Huhu,
ich bin zwar kein Jurist, aber wenn ich mich recht entsinne:
ABER:
also geht beim Versand die Gefahr auf den Käufer ab Übergabe der Sache (also des Pakets) an den Spediteur über.
ich bin zwar kein Jurist, aber wenn ich mich recht entsinne:
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html":1ebdvc9z schrieb:§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
ABER:
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html":1ebdvc9z schrieb:§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
also geht beim Versand die Gefahr auf den Käufer ab Übergabe der Sache (also des Pakets) an den Spediteur über.