Sodele…
Wird höchste Zeit, hier etwas aufzuräumen.
Wuestenrose":2di8bq8v schrieb:
unbekannt1984":2di8bq8v schrieb:
Die DIN VDE 0100 zitiere ich hier jetzt nicht nochmal, lieber die DIN VDE 0550:
Welche? Die DIN VDE 0550-1 oder die -3?
Ich gehe davon aus, daß keine Antwort mehr auf diese Frage zu erwarten ist. Darüber hinaus gehe ich davon aus, daß der Protagonist die Normen gar nicht erst besitzt.
Der Anwendungsbereich der
DIN VDE 0550-1:1969-12; VDE 0550-1:1969-12, "Bestimmungen für Kleintransformatoren; Teil 1: Allgemeine Bestimmungen" ist in deren §1 b) "Geltungsbereich" beschrieben. Sie gilt für, Zitat:
1. Diese Bestimmungen gelten für Ein- und Dreiphasen-Trockentransformatoren mit einer Nennleistung bis 16 kVA und Drosseln mit einer Nennleistung bis 32 kVA, die für Eingangs- und Ausgangswechselspannungen bis 1000 V und Netzfrequenzen bis 500 Hz bestimmt sind.
Sie ist also weder auf Betriebsgeräte für LEDs, noch auf PC-Netzteile anwendbar. Für letztere gelten die
DIN-VDE-Normen Teil 8.
Auch die
DIN VDE 0550-3:1969-12; VDE 0550-3:1969-12, "Bestimmungen für Kleintransformatoren; Teil 3: Besondere Bestimmungen für Trenn- und Steuertransformatoren sowie Netzanschluß- und Isoliertransformatoren über 1000 V" ist hier nicht gültig. Ihr Anwendungsbereich beschränkt sich auf, Zitat:
1.1 Diese Bestimmungen gelten für Trenntransformatoren mit einer Nennleistung bis 10 kVA, die zum Anschluß an Wechselspannungen bis 500 V und Frequenzen bis 500 Hz bestimmt sind.
sowie
1.1 Diese Bestimmungen gelten für Netzanschlußtransformatoren mit Ausgangsspannungen über 1000 V und Isoliertransformatoren mit Isolierspannungen über 1000 V.
und
1.1 Diese Bestimmungen gelten für Steuertransformatoren mit Ausgangsspannungen bis 250 V.
Vom Protagonisten den Normen untergeschobene Begriffe wie "Kleinspannungstransformator", "Schutzkleinspannung", "Spielzeugtransformator", "Spezialwerkzeug" oder "Kinderspielzeug" kommen in beiden Schriften genau Null Mal vor.
Der Ausgang des von mir vorgeschlagenen Netzgeräts besitzt keine Verbindung zum Lichtnetz (hab ich schon erwähnt) und liefert nicht-pulsierenden Konstantstrom (hab ich auch schon erwähnt), deshalb passiert bei einpoliger Berührung genau gar nix. Selbst bei PWM wechselt der Stromfluß durch den Körper bei zweipoliger Berührung nicht die Richtung, ist also weniger gefährlich als echter Wechselstrom. Der Protagonist konstruiert dann, nur um Recht zu behalten, einen an den Haaren herbeigezogenen Spezialfall, bei dem der Benutzer den Stromkreis mit einem Kondensator schließt. Für die Anwendungspraxis vollkommen irrelevant, aber auch schon sowas von. Wer sowas tut, klettert auch auf Hochspannungsmasten.
unbekannt1984":2di8bq8v schrieb:
Jetzt bin ich gespannt wie du mit der Marke Meanwell umgehst:
Das
abgebildete Netzteil stammt doch gar nicht von Meanwell, sondern von
wentronic. Wer anderen eine selbst hinein… Meanwell sortiert alle Netzteile für LED-Anwendungen in die Rubrik "
LED-Driver". Es braucht nur wenig Logik um festzustellen, daß Netzteile außerhalb dieser Rubrik die für den Betrieb mit LEDs nötigen Zulassungen nicht besitzen.
Mit dem wentronic-Netzteildarf man eine Schreibtischleuchte betreiben, weil das ein fertiges Gerät und kein LED-Modul ist. Diese Logik sollte auch dem Protagonisten ein
leuchten. Den Fall eines EDV-Netzteils hatten wir hier im Forum auch
schon mal. Um normenkonform zu bleiben, dürfte man die Schreibtischleuchte gar nicht über ein Aquarium stellen, weil sie (aller Wahrscheinlichkeit nach) nicht die
DIN EN 60598-2-11:2014-04, "Leuchten - Teil 2-11: Besondere Anforderungen - Aquarienleuchten" erfüllt.
Das von mir vorgeschlagene
ELG-150-C1050 entspricht allen für den LED-Betrieb notwendigen Normen: Der
DIN EN61347-1, der
DIN EN61347-2-13 und der
DIN EN62384. Die im Datenblatt angeführten Anwendungsbereiche sind lediglich Beispiele, wobei der Gewächshausbetrieb der Aquaristik noch am nächsten kommt. Es ist doch gar nicht möglich, dort alle Anwendungsfälle anzugeben. Bei elektronischen Vorschaltgeräten für Leuchtstofflampen steht ja auch nicht
dabei, daß sie in der Aquaristik eingesetzt werden können, obwohl es hunderttausendfach gemacht wird.
unbekannt1984":2di8bq8v schrieb:
Derzeit sind T5 Röhren im Einsatz, mit anständigen Reflektoren bündeln die etwa auf einen Abstrahlwinkel von 90°.
Nö, tun sie nicht. Würden Reflektoren den 360-Grad-Vollkreis auf 90 Grad einengen, müsste sich die Beleuchtungsstärke an einem festen Punkt vervierfachen (360 °/ 90 °). Tut sie aber nicht, ich habe
Verzweieinhalb- bis
Verdreifachung gemessen. LEDs ohne Reflektoren (bzw. Linsen) besitzen also einen ähnlichen Abstrahlwinkel wie Leuchtstofflampen mit, weitere Gedanken darüber sind daher Verschwendung.
Genauso Verschwendung ist die Empfehlung fertiger LED-Leuchtmittel mit Lichtausbeuten unter 100 lm/W. Dustin gewinnt damit genau gar nix gegenüber seiner jetzigen T5-Beleuchtung.
Wenn es dann von den 4000K auf ca. 3700K runtergeht, dann finde ich das eher unerheblich.
Was du unerheblich findest, ist unerheblich. Dustin betreibt jetzt Leuchtstofflampen der
Lichtfarbe 865. Jetzt LEDs mit 4000 K oder weniger zu empfehlen, geht vollkommen an den Wünschen des Threadstarters vorbei, zumal LEDs mit beisp. 6500 K dem Auge weniger kühl erscheinen als Leuchtstofflampen der gleichen Farbtemperatur.
I.d.S.
Robert