Wuestenrose
Well-Known Member
'N Abend...
Hast du eigentlich schon mal daran gedacht, bei einer solchen Namensgebung deine Eltern auf Schadenersatz zu verklagen?
Grüße
Robert
Hast du eigentlich schon mal daran gedacht, bei einer solchen Namensgebung deine Eltern auf Schadenersatz zu verklagen?
Nein. In Umlauf gebrachte Geräte müssen der Niederspannungsrichtlinie, dem Produktsicherheitsgesetz und den einschlägigen Vorschriften genügen. Wer sie zusammenbaut, ist vollkommen egal.Wenn ich Elektrogeräte baue und dazu zähle ich diese LED Leuchten, dann gehöre ich zu einem zulassungspflichtigen Handwerk, für das ich eine Meisterprüfung brauche, wenn ich diese Sachen gewerblich verkaufe.
Grüße
Robert